Überbrückungshilfe II: Erleichterungen bei Coronahilfen: Für kleinere Unternehmen entfällt der Verlustnachweis

Der beihilferechtliche Rahmen für die Überbrückungshilfe II wird erweitert. Kleinere Unternehmen müssen jetzt nicht mehr nachweisen, dass ihnen durch Corona Verluste entstanden sind.

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